BERUFSKRAFTFAHRER/-IN

- Führerschein Klasse C

- Führerschein Klasse CE

- Führerschein Klasse C/CE

- Führerschein Klasse D

- Führerschein Klasse DE

- Führerschein Klasse D/DE

- Führerschein Klasse T

 

Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz ( BKrFQG )

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für bestimmte Kraftfahrzeuge in Güter - und Personenverkehr ist am 01.Okt.2006 in Kraft getreten.

 

 

Für wen gilt die Regelung:

 

Kraftfahrzeuge für die eine Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie ALT- Fahrerlaubnis 2, 3 erforderlich ist.
Für gewerbliche Fahrten im Güter - und Personenverkehr.

 

Ab wann gilt die Regelung:

Für alle die gewerblich tätig sind:

  • innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation (sofern sie notwendig ist)
  • bis zum 10.09.2013 für alle Busfahrer (mehr als neun Personen)
  • bis zum 10.09.2014 für alle LKW - Fahrer (ab 3,5t zGM)

Um die Weiterbildung der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem
Ablaufdatum der Führerscheins, die Weiterbildung bis 10.09.2015 (BUS) oder 10.09.2016 (LKW) erfolgen.