PUNKTEABBAU/NACHSCHULUNG

Fahreignungsseminare ( FES )

 

Seit dem 01.05.2014 führen wir Fahreignungsseminare ( FES ) in unserer Fahrschule durch.
Melden Sie sich bei uns ( 1-5 Punkte ) und wir werden Ihnen erklären, wie Sie Ihren Punktestand reduzieren können.

Das Verkehrszentralregister
ist zum Fahreignungsregister umbenannt worden.

Am 01.05.2014 sind die Bestimmungen der seit 2010 betriebenen Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems und des Verkehrszentralregisters in Kraft getreten.

Die wesentlichen Eckpunkte in Kürze
- Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister heißt jetzt Fahreignungsregister
- Das Mehrfachtäter-Punktsystem ist umbenannt worden zum Fahreignungs-Bewertungssystem
- Die Verwarnungsgeldobergrenze wurde von bisher 35,00€ auf 55,00€, die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00€ auf 60,00€ angehoben.
- Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt, die in Anlage 13 der FeV benannt werden

 

Seminare für Fahranfänger" Nachschulung"

 

Führerschein auf Probe ( ASF )

Wer innerhalb der Probezeit einen Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B begangen hat, muß ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besuchen.
Die Probezeit verlängert sich damit auf vier Jahre !
Bei nicht Teilnahme wird die Fahrerlaubis entzogen !!!
In regelmäßigen Abständen führen wir in unseren Fahrschulen Seminare für auffällig gewordene Fahranfänger durch !
Die Gruppen müssen aus mindestens 6 maximal 12 Teilnehmern bestehen !

Bitte meldet Euch so früh wie möglich, denn Ihr wollt doch nicht zum Fußgänger werden !!!! Punkte könnt ihr nicht abbauen !!!

( Siehe Verkehrspsychologische Beratung 2 Punkte )
Katalog A
(bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.
Katalog B
(erst nach zwei B-Delikten wird ein Aufbauseminar angeordnet):
Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten